Benefit des Monats Februar.
Wovon WBS-Mitarbeitende profitieren.
Die WBS GRUPPE, zu der auch die WBS SCHULEN zählen, bietet ihren Mitarbeitenden eine Vielzahl an Benefits, Aufmerksamkeiten und Unterstützungen an – echte Arbeitnehmer:innenvorteile. Unter der Rubrik „Benefit des Monats“ stellen wir Ihnen während der nächsten Monate verschiedene Angebote und Vorteile genauer vor.
Wir freuen uns über jede Weiterempfehlung durch Sie und andere WBS-Begeisterte.
Hier finden Sie alle vakanten Stellen der WBS GRUPPE.
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Entgeltfortzahlung bei Kind-Erkrankung
Als Arbeitgeber übernehmen die WBS SCHULEN für die ersten 5 Erkrankungstage die 100%ige Entgeltfortzahlung, wenn das betreffende Kind nach ärztlichem Attest von den Eltern beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und berufstätige Eltern daher nicht ihrer Arbeit nachgehen können. Darunter zählt auch die pandemiebedingte Betreuung (Quarantäne, Einrichtungsschließung etc.). Diese Regelung gilt pro Kalenderjahr und pro erkranktem Kind (bis zum 12. Lebensjahr).
Das bedeutet konkret, dass der betroffene Elternteil für diesen Zeitraum den vollen Lohn fortgezahlt bekommt, statt lediglich der gesetzlichen festgelegten bis zu 90% des Nettoarbeitsentgelts.
Tipp: Wenn Sie für Ihr Kind während der Betreuungszeiten die ein oder andere Beschäftigung suchen, schauen Sie mal bei voiio vorbei. Das Portal bietet neben Hausaufgabenbetreuung z.B. für Kinder auch Kurse zu „Kreativem Upcycling“, „Kunstepochen“ oder „Aktiven Pausen“.
Zur Entlastung und Unterstützung von Erwachsenen gibt es u.a. verschiedene Angebote, um die eigene Resilienz und mentale Gesundheit zu stärken (Yoga, Atemübungen etc.) oder Live-Vorträge/Workshops zu zahlreichen Themen.
Na, schon neugierig auf den Benefit des Monats März?
#bildungmitherz