Deine ausländische Pflegeausbildung ist in Deutschland nicht gleichwertig anerkannt?
Du hast bereits einen Vorbereitungskurs absolviert und möchtest nun die praktische Kenntnisprüfung bestehen? Dann freuen wir uns auf dich!
Die Kenntnisprüfungen (mündlich und praktisch) orientieren sich an dem regulären Pflegeexamen, wie es für alle deutschen Pflegefachkräfte nach ihrer 3-jährigen Pflegeausbildung in Deutschland vorgeschrieben ist. Die Prüfungsthemen und der Prüfungsablauf der Kenntnisprüfungen sind in §§ 45 & 47 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV), sowie in § 20 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe der Krankenpflege (KrPflAPrV) geregelt.
Wir bei den WBS SCHULEN melden dich bei der Zentralen Anerkennungsstelle an und stehen dir für alle weiteren Fragen gern zur Verfügung.
Du wirst in einem Pflegebereich geprüft, indem du momentan nicht arbeitest? Dir fehlt noch Praxis bei den vorbehaltenen Tätigkeiten einer Pflegefachkraft oder beim Erstellen und Schreiben von Pflegeplanungen? Dann empfehlen wir dir unseren Vorbereitungskurs auf die praktische Kenntnisprüfung.
Die praktische Kenntnisprüfung richtet sich an Pflegefachkräfte, deren Ausbildung im Herkunftsland keine Gleichwertigkeit mit der Pflegeausbildung hat.
In diesen Bundesländern können wir deine praktische Kenntnisprüfung für dich planen und durchführen:
NRW/ Niedersachsen/ Berlin/ Sachsen und Sachsen-Anhalt
Du hast deine ausländische Pflegeausbildung bereits bei der Zentralen Anerkennungsstelle eingereicht und hast einen Feststellungs-, Zwischen- oder Defizitbescheid bekommen.
Wir benötigen vor Kursbeginn von dir:
Die Praktische Kenntnisprüfung findet immer in realen Pflegesettings statt. Welches Pflegesetting für dich geplant werden muss, ist bereits in deinem Feststellungs- oder Zwischenbescheid von der Anerkennungsbehörde festgelegt. Dabei sind bis Oktober 2024 zwei Prüfungsverordnungen zu beachten. Je nachdem, wann du deinen Antrag auf Gleichwertigkeit gestellt hast, hast du einen Bescheid nach dem alten Krankenpflegegesetz oder bereits nach dem neuen Pflegeberufegesetz erhalten.
Praktische Kenntnisprüfung nach dem Krankenpflegegesetz (KrPflG): Bitte beachte, diese praktischen Prüfungen sind nur noch bis Oktober 2024 möglich!
Die praktische Prüfung besteht aus ein bis vier Pflegesituationen in diesen möglichen medizinischen Fachbereichen:
Alle Pflegesituationen sind als Patientenprüfungen in einem Krankenhaus zu absolvieren.
Praktische Kenntnisprüfung nach Pflegeberufegesetz (PflBG):
Die praktische Prüfung besteht aus zwei bis vier Pflegesituationen. Prüfungsinhalt ist immer die Pflegeplanung, die situationsbezogene Kommunikation mit dem Pflegeempfänger und die pflegerische Intervention.
Die praktische Prüfung wird von uns in folgenden Pflegesettings geplant und abgenommen:
Der Ablauf der praktischen Kenntnisprüfung besteht aus 2 Teilen und findet meist an 2 Tagen statt:
Aufgrund der individuellen Prüfungssituationen kann der genaue Prüfungstag und der genaue genaue zeitliche Ablauf immer nur individuell mit dir und deiner Praxisanleitung geplant werden!
Wir teilen dir deinen Prüfunsgtag und den zeitlichen Ablauf individuell mit.
Du kannst bei Nichtbestehen der Praktischen Kenntnisprüfung diese noch einmal wiederholen. Daher ist eine gute Vorbereitung wichtig für dich. Wir bieten bei der WBS einen entsprechenden Vorbereitungskurs auf die praktische Kenntnisprüfung an. Gern beraten wir dich!
Mit dem erfolgreichen Bestehen der mündlichen und praktischen Kenntnisprüfung hast du deine Anerkennung erfolgreich beendet.
Wir feiern deine Erfolge – egal, ob groß oder klein! Diesen Teil unserer Kultur nennen wir „zwischenfreuen“. Lass dich feiern und starte deine berufliche Karriere in Deutschland als anerkannte Pflegefachkraft. Wir freuen uns für dich!
Team Anerkennung
Fon 0800 9270005
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