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Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme sowie Lohnkosten können unter folgenden Bedingungen übernommen werden:
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Fallbeispiel 2: In deiner Einrichtung arbeitet seit einiger Zeit eine Mitarbeiter:in als Pflegehilfskraft und konnte so bereits Erfahrungen im Arbeitsbereich sammeln. Deine Mitarbeiter:in kannst du in diesem Fall mit finanzieller Unterstützung zur staatlich anerkannten Pflegefachkraft umschulen! Durch eine Umschulung können sich Mitarbeitende in ihrem Berufsfeld qualifizieren, neues fundiertes Wissen in ihre Arbeit einbringen und verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen.
Du startest deine Qualifizierung.
Du lässt dich bei den WBS SCHULEN umschulen oder weiterbilden. Deine Arbeitgeber:in erhält sowohl Qualifizierungs- als auch Lohnkosten erstattet.
#bildungmitherz